
«Die Berge haben mich schon immer fasziniert. Als aktiver Bergsteiger bin ich als Gebirgsspezialist voll in meinem Element!»
Anforderungen
- Erfahrung im Bergsteigen allgemein, gute Skitechnik, Kenntnisse im Sportklettern, gute konditionelle Fähigkeiten.
- Sprachkenntnisse in Deutsch oder Französisch
- Gute physische Fähigkeiten
- Keine Gehöreinschränkung
- Keine Höhenangst
- Keine Knie- / Fussbeschwerden
- Keine Verpflegungseinschränkungen
- Sehtest erfüllen (Stereosehen)
- Viel Stehen erforderlich
- Doppelfunktion Fahrer C1 möglich (Zuteilung Anfang RS)
- Gebirgs- / Wintersporttauglich
- Gesamtbeurteilung sehr gut (mindestens 85)
- Alpinist mit Tourenerfahrung im Winter und Sommer (Tourenverzeichnis)
- J+S Leiterkurs Bergsteigen, Sportklettern oder Skitouren ist erwünscht
Durchdiener
Diese Funktion gibt es auch als Durchdiener. Dies bedeutet, dass du bei der Rekrutierung entscheiden musst, ob du direkt im Anschluss an die Rekrutenschule deine gesamte Dienstpflicht von 300 Tagen am Stück leisten willst. Achtung: Für eine Durchdienerfunktion wird nur aufgeboten, wer eine abgeschlossene Berufslehre oder Matura hat!
Als Gebirgsspezialist bist du der Experte für Einsätze in den Bergen. Deine Ausbildung ist umfangreich und vielfältig. Neben einer soliden militärischen Grundausbildung wendest du viele Facetten des Bergsteigens und der Rettung praktisch an.
Zu den Ausbildungsschwerpunkten gehören unter anderem: Lawinendienst, Bergrettungstechnik, Überleben im Gebirge, Planung und Durchführung von Verschiebungen im Gebirge, Ausbildung zum Berater und Ausbilder. Am Ende der Ausbildung erhältst du die militärische Gebirgsauszeichnung.
Abhängig vom Armeebedarf hast du die Möglichkeit, während der Rekrutenschule zusätzlich zum Fahrer C1 ausgebildet zu werden. Als solcher wirst du zum Führen von militärischen Fahrzeugen bis und mit 7,5 t Gesamtgewicht ausgebildet und übernimmst Material- und Personentransporte.
Wichtig: Da du als Gebirgsspezialist hohe Anforderungen erfüllen musst, musst du deine Fähigkeiten bereits an der vordienstlichen Eignungsprüfung beweisen.