Waffenloser Dienst

Falls du den bewaffneten Militärdienst nicht mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, hast du die Möglichkeit, beim Kreiskommando deines Wohnkantons ein schriftliches Gesuch um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst einzureichen.

Dabei musst du beachten, dass du als Stellungspflichtiger spätestens einen Monat vor deiner Rekrutierung und als Militärdienstpflichtiger spätestens drei Monate vor deiner nächsten Militärdienstleistung das Gesuch einreichst. Du musst im Gesuch ausdrücklich erklären, wieso du den Militärdienst waffenlos leisten möchtest. Du legst deine persönlichen Gründe dar, welche Gewissensentscheide dich zum unbewaffneten Militärdienst geführt haben. 

Weitere Informationen zum waffenlosen Dienst findest du hier: Waffenloser Dienst (admin.ch)

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